Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mindhaus Consulting FZ-LLC · Stand: Juli 2026 · Fassung für Verträge mit Unternehmern (B2B)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmerbezug

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Mindhaus Consulting FZ-LLC, RAKEZ Business Zone, Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber über die vom Anbieter angebotenen Leistungen im Bereich Reputations- und Sichtbarkeitsmanagement.

(2) Der Anbieter richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber seine Unternehmereigenschaft. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen; ergänzend gilt § 15.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Der Anbieter ist keine Rechtsanwaltskanzlei und keine nach § 10 RDG registrierte Person.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Auftraggeber gibt sein Angebot durch Absenden des Auftrags- bzw. Kontaktformulars, per E-Mail oder in sonstiger Textform ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsgrenzen

(1) Der Anbieter erbringt je nach beauftragtem Paket eine oder mehrere der folgenden Leistungen:

a) Bewertungs-Meldung: tatsächliche Recherche und Dokumentation zu einer vom Auftraggeber benannten Bewertung (insbesondere Erfassung von Bewertungsinhalt, Zeitpunkt, Profil- und Verlaufsdaten des Bewertenden, Abgleich mit den vom Auftraggeber mitgeteilten Geschäftsvorfällen) sowie Einreichung und Nachverfolgung einer Meldung über das vom Plattformbetreiber bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 – DSA) auf Grundlage der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachverhaltsangaben.

b) Optimierung des Google-Unternehmensprofils: Einrichtung, Vervollständigung und Pflege des Profils nach den Vorgaben des Plattformbetreibers.

c) Local SEO: technische und inhaltliche Maßnahmen zur lokalen Auffindbarkeit nach gesondertem Leistungsschein.

(2) Die Leistung nach Absatz 1 lit. a ist eine tatsächliche und technisch-organisatorische Tätigkeit. Der Anbieter nimmt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vor, bewertet insbesondere nicht, ob eine Bewertung rechtswidrig, ehrverletzend oder anderweitig rechtlich angreifbar ist, und formuliert keine rechtliche Begründung. Der Anbieter gibt die Sachverhaltsangaben wieder, die der Auftraggeber ihm mitteilt und für deren Richtigkeit der Auftraggeber einsteht (§ 5).

(3) Über die Sperrung, Entfernung oder Beibehaltung einer Bewertung entscheidet allein der Plattformbetreiber nach seinen eigenen Richtlinien und Verfahren. Der Anbieter hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Ein Löschungserfolg ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht geschuldet; der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Die erfolgsabhängige Ausgestaltung der Vergütung (§ 7) begründet keine Erfolgspflicht.

(4) Der Anbieter sagt keine Erfolgsquote, keine Bearbeitungsdauer und kein bestimmtes Ergebnis zu. Angaben zu Bearbeitungszeiträumen sind unverbindliche Erfahrungswerte.

(5) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine über das Melde- und Abhilfeverfahren entfernte Bewertung vom Bewertenden im plattformeigenen Beschwerdeverfahren angegriffen und wiederhergestellt werden kann. Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Entfernung.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Keine Rechtsdienstleistung; Vermittlung anwaltlicher Beratung

(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls, keine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung und keine sonstige Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG.

(2) Erfordert das Anliegen des Auftraggebers nach Einschätzung des Anbieters eine rechtliche Prüfung – etwa weil eine Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten könnte, weil der Bewertende Nachweise vorlegt oder weil gegen den Plattformbetreiber oder den Bewertenden vorgegangen werden soll –, weist der Anbieter den Auftraggeber hierauf hin und beendet insoweit seine Tätigkeit. Auf Wunsch des Auftraggebers benennt der Anbieter einen unabhängigen Rechtsanwalt. Ein Mandatsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt zustande. Der Anbieter erhält für die Benennung keine Provision, Beteiligung oder sonstige Vergütung vom Rechtsanwalt.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er Bewertungen jederzeit selbst und unentgeltlich über das Meldeverfahren des Plattformbetreibers melden kann.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter unverzüglich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge bereit, insbesondere den Link zum betroffenen Unternehmensprofil und zur einzelnen Bewertung, die erforderlichen Berechtigungen im Google-Unternehmensprofil sowie die Sachverhaltsangaben nach Absatz 2.

(2) Der Auftraggeber teilt dem Anbieter wahrheitsgemäß und vollständig mit, ob und welcher geschäftliche Kontakt zum Bewertenden bestand und welche tatsächlichen Umstände aus seiner Sicht gegen die Bewertung sprechen. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ein. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, diese Angaben zu überprüfen.

(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter – insbesondere des Bewertenden oder des Plattformbetreibers – frei, die darauf beruhen, dass die vom Auftraggeber mitgeteilten Angaben unrichtig oder unvollständig waren. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ruht die Leistungspflicht des Anbieters; der Anbieter kann den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf aus wichtigem Grund kündigen.

§ 6 Handeln im Auftrag des Auftraggebers; Vollmacht

(1) Der Anbieter reicht Meldungen im Namen und im Auftrag des Auftraggebers ein. Der Auftraggeber erteilt dem Anbieter hierfür eine auf das Melde- und Abhilfeverfahren des jeweiligen Plattformbetreibers beschränkte Vollmacht.

(2) Die Vollmacht umfasst ausdrücklich nicht die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen gegenüber dem Bewertenden, die Geltendmachung von Ansprüchen, die Abgabe von Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen sowie die Vertretung in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren.

(3) Die Vollmacht ist jederzeit in Textform widerruflich. Sie erlischt mit Beendigung des Vertrags.

§ 7 Vergütung; Erfolgsabhängigkeit; Fälligkeit

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Für die Leistung nach § 3 Abs. 1 lit. a gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Pauschalen: 89,90 € je Bewertung (Standardpreis); ermäßigt 54,90 € je Bewertung, wenn der Auftraggeber den Auftrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebots erteilt (Schnellentscheider-Kondition); 99 € ab zwei Bewertungen; 249 € ab fünf Bewertungen. Die Optimierung des Google-Unternehmensprofils erfolgt ab 250 €, Local SEO einmalig ab 500 €.

(2) Für die Leistung nach § 3 Abs. 1 lit. a ist die Vergütung erfolgsabhängig ausgestaltet: Sie entsteht nur, wenn die gemeldete Bewertung innerhalb der Vertragslaufzeit im öffentlich abrufbaren Unternehmensprofil des Auftraggebers nicht mehr angezeigt wird. Maßgeblich ist der öffentlich abrufbare Zustand des Profils. Wird die Bewertung nicht entfernt, entsteht kein Vergütungsanspruch; der Auftraggeber trägt insoweit keine Kosten. Ein Aufwendungsersatzanspruch besteht nicht.

(3) Die erfolgsabhängige Ausgestaltung nach Absatz 2 ist eine Vergütungsabrede des allgemeinen Zivilrechts. Sie ist kein anwaltliches Erfolgshonorar; die berufsrechtlichen Beschränkungen des § 49b Abs. 2 BRAO gelten für den Anbieter nicht. Aus der erfolgsabhängigen Vergütung folgt weder eine Erfolgspflicht (§ 3 Abs. 3) noch eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls (§ 4 Abs. 1).

(4) Wird eine Bewertung nach Entstehen des Vergütungsanspruchs auf Betreiben des Bewertenden wiederhergestellt, berührt dies den bereits entstandenen Anspruch nicht. Der Anbieter ist in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, eine erneute Meldung ohne zusätzliche Vergütung einzureichen, sofern der Auftraggeber neue tatsächliche Angaben beibringt.

(5) Leistungen nach § 3 Abs. 1 lit. b und c werden aufwands- oder pauschalbezogen und nicht erfolgsabhängig vergütet; sie sind mit Leistungserbringung fällig.

(6) Alle Preise verstehen sich netto. Der Anbieter hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union; deutsche Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Bei Leistungen an im Inland ansässige Unternehmer geht die Steuerschuld nach § 13b UStG auf den Auftraggeber über (Reverse-Charge). Der Auftraggeber teilt dem Anbieter hierzu seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer mit und ist für die zutreffende Anmeldung und Abführung der Steuer selbst verantwortlich.

(7) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Anbieter stellt Rechnungen in Textform (E-Mail) aus; der Auftraggeber stimmt dem zu.

§ 8 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 286 BGB. Der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); daneben kann der Anbieter die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, sofern dies für den Auftraggeber nicht unverhältnismäßig ist.

(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Auftragsabwicklung und Beendigung

(1) Sämtliche Leistungen des Anbieters — die Bewertungs-Meldung nach § 3 Abs. 1 lit. a, die Optimierung des Google-Unternehmensprofils nach lit. b sowie Local SEO nach lit. c — werden als einmalige Einzelaufträge erbracht. Es besteht keine Mindestlaufzeit, keine automatische Verlängerung und kein Dauerschuldverhältnis; eine laufende Kündigung oder Kündigungsfrist fällt daher nicht an.

(2) Jeder Auftrag endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung, im Fall der Bewertungs-Meldung spätestens 6 Monate nach Einreichung der Meldung.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB, § 626 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber unrichtige Sachverhaltsangaben macht oder trotz Aufforderung nicht mitwirkt (§ 5).

(4) Erklärungen zur Beendigung bedürfen der Textform.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das Dreifache der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Vergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für den Ausgang des plattformeigenen Melde-, Beschwerde- oder Wiederherstellungsverfahrens, für Entscheidungen des Plattformbetreibers, für Änderungen von dessen Richtlinien oder technischen Schnittstellen sowie für Reaktionen des Bewertenden oder Dritter (§ 3 Abs. 3).

(5) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Reputations- oder Umsatzeinbußen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Ansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung im Rahmen der Website ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird dem Auftraggeber auf Anforderung in Textform bereitgestellt und regelt die Rollenverteilung sowie die Übermittlung in die Vereinigten Arabischen Emirate.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten Daten an den Anbieter berechtigt ist.

§ 12 Vertraulichkeit und Referenzen

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke. Die Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

(2) Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Einwilligung in Textform.

§ 13 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Richtlinien des Plattformbetreibers oder des Leistungsangebots veranlasst ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wird hiervon nicht erfasst.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines Schweigens hin. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten kündigen.

(3) Für Einzelaufträge gilt die bei Vertragsschluss abrufbare Fassung.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Auf alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Kollisionsrechts Anwendung (Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Rom I).

(2) Zwingende Vorschriften, die unabhängig von der Rechtswahl anwendbar sind (Eingriffsnormen im Sinne des Art. 9 Rom I), bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für das Rechtsdienstleistungsgesetz, das nach § 1 Abs. 2 RDG auch dann anwendbar ist, wenn eine Rechtsdienstleistung ausschließlich aus einem anderen Staat heraus erbracht wird, sofern ihr Gegenstand deutsches Recht ist.

(3) Für Klagen gegen den Auftraggeber ist neben dem gesetzlichen Gerichtsstand auch das Gericht am Sitz des Auftraggebers zuständig. Der Anbieter hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftraggebers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 15 Verbraucher

(1) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 1 Abs. 2). Kontrahiert gleichwohl ein Verbraucher (§ 13 BGB), bleiben die zu seinen Gunsten zwingenden gesetzlichen Vorschriften unberührt; ein Ausschluss durch diese AGB findet insoweit nicht statt.

(2) In diesem Fall gelten insbesondere die §§ 312 ff. BGB sowie das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Der Anbieter stellt dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Ferner gelten in diesem Fall § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 7, § 13 und § 14 Abs. 3 nicht, soweit sie den Verbraucher entgegen zwingendem Recht benachteiligen würden.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).

(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis zur Transparenz. Der Auftraggeber kann Bewertungen jederzeit selbst und kostenfrei über das Meldeverfahren des Plattformbetreibers melden. Der Anbieter prüft nicht die Rechtmäßigkeit einer Bewertung und erbringt keine Rechtsberatung. Wer eine rechtliche Prüfung oder Vertretung wünscht, wende sich an einen Rechtsanwalt.
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